






Der Pflegesatz deckt folgende Leistungen ab:
Die durch die Landesverbände der Pflegekassen, das Landesamt für Soziales sowie den Landkreis und Städtetag Rheinland-Pfalz genehmigten Pflegesätze für Vollstationäre- und Kurzzeitpflege können Sie sich auf dieser Seite anschauen und bei Bedarf auch als PDF-Datei herunter laden.
Die Einstufung in einen Pflegegrad (PG) erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen. Für die Kurzzeit-/Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse ab PG 2 bis PG 5 die pflegebedingten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.539,00 Euro. Dieser Betrag ermöglicht Ihnen einen Aufenthalt in unserem Haus von 30 Tagen.
Pflegebedürftige, die in einer vollstationären Einrichtung leben, erhalten ebenfalls monatliche Leistungen nach ihrem Pflegegrad. Entsprechend sind die Kosten der Grundpflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege bis zur Höhe des jeweiligen Pauschalbetrages abgedeckt.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 zahlen einen gleichen Eigenanteil innerhalb eines Hauses. Hierdurch wird verhindert, dass eine Höhergradierung zu höheren Restkosten für die Versicherten führt. Gleichzeitig schafft dies auch Planungssicherheit für die Versicherten.